Pflegebox
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bis 40,-€* pro Monat
Kurz zusammengefasst

Die wichtigsten Informationen zu Pflegehilfsmitteln

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Abbildung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für die Anhalt Pflegebox
Unterstützung für die Pflege zu Hause

Pflegehilfsmittel

Ein kurzer Überblick

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu beitragen, die Pflege von pflegebedürftigen Personen zu erleichtern, ihre Lebensqualität zu verbessern und den Alltag in der häuslichen Pflege sicherer und hygienischer zu gestalten. Sie sind in erster Linie dafür gedacht, den Pflegeaufwand zu verringern und sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegenden zu entlasten. Dabei helfen sie, Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen oder körperliche Einschränkungen auszugleichen.

Man unterscheidet dabei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Während technische Pflegehilfsmittel oft einmalig angeschafft und langfristig genutzt werden, sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für den täglichen Einsatz gedacht und müssen regelmäßig nachgekauft werden. Beide Kategorien spielen jedoch eine wichtige Rolle in der Pflege und tragen dazu bei, dass die Pflege zu Hause effizient und hygienisch durchgeführt werden kann.

Abbildung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für die Anhalt Pflegebox

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einwegprodukte, die regelmäßig benötigt und nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden müssen. Sie dienen in erster Linie der Hygiene und dem Schutz sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Pflegenden. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe: Zum Schutz vor Keimen und Infektionen.
  • Desinfektionsmittel: Um eine hygienische Umgebung zu schaffen.
  • Bettschutzeinlagen: Zum Schutz vor Nässe und Verschmutzungen des Bettes.
  • Schutzschürzen und Mundschutz: Zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen und für mehr Hygiene.

Diese Verbrauchsmaterialien können von der Pflegekasse übernommen werden, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Hierbei ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch klar geregelt: Pflegebedürftige haben Anspruch auf monatlich bis zu 40 Euro für diese Hilfsmittel.

Technische Hilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Produkte, die wiederverwendet werden können. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Pflegebetten oder Rollstühle zur Erleichterung der Mobilität und Pflege
  • Gehhilfen, wie Rollatoren
  • Hausnotrufsysteme zur Erhöhung der Sicherheit
  • Dusch- und Badehilfen zur Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hebehilfen oder spezielle Lagerungshilfen, die es Pflegenden erleichtern, Pflegebedürftige zu bewegen

Technische Pflegehilfsmittel können meist über die Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden, oft gegen eine geringe Zuzahlung.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad übernommen. Wichtig ist, dass die Pflege zu Hause stattfindet – egal ob durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im § 40 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) geregelt.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Viele Anbieter von Pflegehilfsmitteln bieten hier einen Komplettservice an, der die Antragstellung übernimmt und dafür sorgt, dass die Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause geliefert werden. Dies wird häufig auch als Pflegebox bezeichnet.

Pflegepaket beantragen

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Keine Angst vor dem Papierkram! Wir unterstützen Sie dabei, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, indem wir die Antragstellung für Sie übernehmen und Ihnen regelmäßig die benötigten Pflegehilfsmittel nach Hause liefern.

Auch die Abrechnung mit der Pflegekasse nehmen wir Ihnen ab.

Pflegegrad prüfen

Anspruch haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.

Antrag stellen:

Entweder direkt bei der Pflegekasse oder über einen Anbieter von Pflegeboxen.

Pflegehilfsmittel erhalten:

Nach Genehmigung des Antrags werden die Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos geliefert.