Hochwertige Pflegehilfsmittel – individuell konfigurierbar
Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege zum Verbrauch nach Ihrer Wahl im Wert von bis zu 40 € – jeden Monat.
Die Pflege im häuslichen Umfeld ist ohne Pflegehilfsmittel
wie z. B. Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmal-Handschuhe hygienisch nicht durchführbar.
Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad im häuslichen Umfeld, bzw. die pflegenden Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der monatlichen Kosten von aktuell
bis zu 40 €/Monat.
Alles, was Sie dafür tun müssen, ist ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse – alle Formalitäten nehmen wir Ihnen im Rahmen der Bestellung Ihrer Pflegehilfsmittel gern ab.
Bei der Pflege geht es um Sie. Daher sollte auch alles, was Sie für eine gute Pflege benötigen, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein. Als Fachhändler mit über 30 Jahren Erfahrung im Pflegemarkt arbeiten wir von der Anhalt GmbH genau dafür.
Wir garantieren Ihnen deshalb in jedem Fall hochwertigste Produkte, die Ihren Pflegealltag erleichtern – und eine individuelle Beratung, wann immer Sie sie benötigen.
Pflege lebt vom Kontakt miteinander.
Wir von der Firma Anhalt l(i)eben Pflege und stärken die Begegnungen von Menschen mit Menschen.
Besonders wichtig ist uns die hervorragende Qualität von Markenprodukten unterschiedlichster Hersteller, die Ihren Pflegealltag erleichtern.
Wenn es um die Pflege geht, muss aber alles stimmen. Ein kompetenter Partner, auf den Sie jederzeit zählen können, ist daher ebenso wichtig, wie die beste Ausstattung.
Deshalb beraten wir Sie gern bei der Zusammenstellung der für Sie optimal bestückten Pflegebox.
Rufen Sie uns an!
Stellen Sie sich Ihre Pflegebox ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen zusammen.
Pflegehilfsmittel sollen Ihren Pflegealltag erleichtern, daher nutzen wir ausschließlich qualitativ hochwertige Pflegehilfsmittel namhafter Markenhersteller – um unseren hohen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden und Sie bestmöglich zu versorgen.
Sie haben auf diese Pflegehilfsmittel einen gesetzlichen Anspruch gem. § 40 Abs. I Sozialgesetzbuch (SGB XI), wenn bei Ihnen eine Pflegegrad (1-5) anerkannt wurde und Sie zu Hause, in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder einer Wohngemeinschaft gepflegt werden.
Die Abgabe der “zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel” im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von monatlich bis zu 40 € ist im Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geregelt.
Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege zum Verbrauch nach Ihrer Wahl im Wert von bis zu 40 € – jeden Monat.
Die Beantragung der Kostenübernahme und Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
Ihr Pflegepaket kommt zuverlässig und pünktlich jeden Monat direkt zu Ihnen oder Ihrem pflegendem Angehörigen.
Ihr Bedarf ändert sich? Kein Problem! Die Zusammenstellung Ihrer Box können Sie jederzeit anpassen.
Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege zum Verbrauch nach Ihrer Wahl im Wert von bis zu 40 € – jeden Monat.
Die Beantragung der Kostenübernahme und Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
Ihr Pflegepaket kommt zuverlässig und pünktlich jeden Monat direkt zu Ihnen oder Ihrem pflegendem Angehörigen.
Ihr Bedarf ändert sich? Kein Problem! Die Zusammenstellung Ihrer Box können Sie jederzeit anpassen.
Bei uns haben Sie jede Wahl, aber nur zwischen hochwertigen Produkten ausgezeichneter Qualität.
Für die Pflegebox gibt es keine Mindestvertragsdauer. Sie können jederzeit kündigen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, haben Sie nach § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen Anspruch auf Kostenübernahme aller “zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel” in Höhe von bis zu 40 € monatlich.
Sie benötigen dafür kein Rezept von Ihrem Arzt, Pflegehilfsmittel sind rezeptfrei.
Stellen Sie einfach eine Box mit den Produkten Ihrer Wahl zusammen, wir beraten Sie gern zu Ihrem Bedarf, kümmern uns um die Antragstellung zur Kostenübernahme und nehmen Ihnen die Abrechnung mit der Pflegekasse ab.
Sie haben Fragen?
Dann erreichen Sie uns für eine kostenfreie Beratung telefonisch unter +49 6243-903625
Auch wenn es viele Pflegende und Pflegebedürftige nicht wissen und die Pflegehilfsmittel aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen – auf die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch bei anerkanntem Pflegegrad und der Pflege im häuslichen Umfeld.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zum zuzahlungsfreien Pflegepaket von der Beantragung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse.
Sie suchen nach dem Haken? Gibts bei uns nicht!
Stellen Sie sich individuell Ihre Anhalt-Pflegebox nach Ihren Bedürfnissen zusammen. Anpassungen an dem Inhalt der Anhalt-Pflegebox, können Sie jederzeit monatlich vornehmen.
Natürlich erfüllen wir alle gesetzlichen Bestimmungen und bieten eine fachkundige Beratung vor der Erstbestellung.
Und schon ist Ihre Pflegebox da!
Ihr Pflegepaket macht sich zuverlässig und versandkostenfrei jeden Monat auf den Weg zu Ihnen. Dabei können Sie auswählen, ob das Paket direkt zu Ihnen oder zu Ihren Angehörigen oder einer anderen Pflegeperson geliefert werden soll.
Und das natürlich zum Wunschtermin!
Stellen Sie sich individuell Ihre Anhalt-Pflegebox nach Ihren Bedürfnissen zusammen. Anpassungen an dem Inhalt der Anhalt-Pflegebox, können Sie jederzeit monatlich vornehmen.
Natürlich erfüllen wir alle gesetzlichen Bestimmungen und bieten eine fachkundige Beratung vor der Erstbestellung.
Und schon ist Ihre Pflegebox da!
Ihr Pflegepaket macht sich zuverlässig und versandkostenfrei jeden Monat auf den Weg zu Ihnen. Dabei können Sie auswählen, ob das Paket direkt zu Ihnen oder zu Ihren Angehörigen oder einer anderen Pflegeperson geliefert werden soll.
Und das natürlich zum Wunschtermin!
Auch wenn es viele Pflegende und Pflegebedürftige nicht wissen und die Pflegehilfsmittel aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen – auf die monatliche Pflegehilfsmittelpauschale haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch, bei anerkanntem Pflegegrad und der Pflege im häuslichen Umfeld.
Bis zu 40 € im Monat – also 480 € im Jahr – übernimmt die Pflegekasse für “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” wie z.B. Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.
Jeder der zu Hause oder im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder Freunde etc. gepflegt wird und einen festgestellten Pflegegrad (1-5) hat.
Pflegehilfsmittel sollen Infektionen vermeiden und tragen so zur Verbesserung des hygienischen Umfelds bei. Aufgrund ihrer Beschaffenheit und aus hygienischen Gründen handelt es sich bei den “Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch” fast ausschließlich um Produkte zum einmaligen Gebrauch.
Sie stellen sich individuell und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt die zur Pflege erforderlichen Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 40 € zusammen.
Ja, natürlich! Wenn Sie z.B. feststellen, dass Sie mehr Desinfektionsmittel oder mehr Einmalhandschuhe benötigen, dafür aber weniger Bettschutzeinlagen, können Sie die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox für die nächste Lieferung entsprechend ändern. Entweder per Mail unter verkauf@anhalt-gmbh.de oder Sie rufen uns an: T +49 6243-903625
Gar nichts! Pflegehilfsmittel sind kostenfrei. Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI haben Sie Anspruch auf “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” in Höhe von bis zu 40 € im Monat bei festgestelltem Pflegegrad (1-5).
Nach der Beantragung und Bewilligung der Kostenübernnahme bei Ihrer Pflegekasse werden die Kosten für die Pflegehilfsmittel der Pflegebox übernommen.
Wir von der Anhalt GmbH kümmern uns um die Antragstellung wie auch die Abrechnung – und nehmen Ihnen die Formalitäten weitgehend ab.
Sobald die Kostenübernahme der Pflegekasse vorliegt, kann es losgehen. Wir packen dann sofort Ihr individuelles Pflegepaket und bringen es auf den schnellen Versandweg.
Die Lieferung Ihres Pflegepakets erfolgt über annerkannte und zuverlässige Paketdienste in einer neutralen Verpackung, so dass nicht ersichtlich ist , dass es sich bei der Lieferung um Pflegehilfsmittel handelt.
Die Kosten für den Versand übernehmen wir. Sie erhalten Ihr Pflegepaket jeden Monat pünktlich und versandkostenfrei.
Aber natürlich – Sie bekommen Ihre Pflegebox nur dann, wenn Sie sie auch brauchen.
Teilen Sie uns einfach spätestens zwei Wochen vorher mit, wenn Sie pausieren möchten und ab wann die Lieferung fortgesetzt werden soll. Gleiches gilt auch, wenn Sie sich z.B. stationär in einem Krankenhaus oder Pflegeheim befinden.
Entweder per Mail unter verkauf@anhalt-gmbh.de oder Sie rufen uns an: T +49 6243-903625
Ja, auch in der privaten Pflegeversicherung gilt: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1-5), die zu Hause oder in häuslicher Umgebung durch z.B. Partner, Angehörige oder Freunde gepflegt werden, haben gemäß SGB XI § 40 Abs. 1 einen Anspruch auf “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel”.
Nur der Ablauf unterscheidet sich leicht: Eine direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegeversicherung ist aufgrund von Regularien der privaten Versicherung nicht möglich. Als Privatversicherter stellen wir Ihnen direkt mit jeder Lieferung des Pflegepakets eine Rechnung aus, die Sie innerhalb von 30 Tagen an uns ausgleichen.
Zur Kostenerstattung durch Ihre Pflegeversicherung nutzen Sie bitte die Vorlage Ihrer Versicherung und reichen Sie diese dort ein.
Ist ein Pflegegrad (1-5) festgestellt und Sie werden zu Hause oder im häuslichen Umfeld durch Partner, Angehörige, Freunde etc. gepflegt, haben Sie gemäß SGB XI § 40 Abs. 1 Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Sollte Ihnen Ihre Pflegekasse trotzdem einen Ablehnungsbescheid schicken, werden wir von der Anhalt GmbH Sie bei einer Neu-Antragstellung unterstützen.
Kosten für eine bereits zusammengestellte Pflegebox fallen bei einer Ablehnung aber in keinem Fall für Sie an!